BVI-Kryptoleitfaden

Dieser Leitfaden soll einen Einstieg in diese neue Materie bieten und einen Überblick über die aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten für Krypto-Investitionen durch Fonds verschaffen.

Kryptowerte sind digitale Werte, die umgangssprachlich auch als „Kryptowährungen“ bezeichnet werden, beispielsweise Bitcoin und Ethereum. Sie sind keine Finanzinstrumente im Sinne der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Seit dem Jahr 2021 können Spezialfonds mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB bis zu 20 Prozent des Fondsvermögens unmittelbar in Kryptowerte investieren. Durch das Ende 2023 in Kraft getretene Zukunftsfinanzierungsgesetz besteht auch im Publikumsfondsbereich eine entsprechende Direktanlagemöglichkeit von bis zu 10 Prozent für Sonstige Investmentvermögen gemäß § 221 KAGB. Andere Publikumsfonds können indirekt in Kryptowerte investieren, indem sie Wertpapiere erwerben, die die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Kryptowertes abbilden.

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