Beitragsordnung des BVI

Der jährliche Mitgliedsbeitrag einer „Mitgliedschaft mit Stimmrecht“ beginnt bei 20.000 Euro und umfasst in diesem Fall den niedrigsten Grundbeitrag ohne zusätzliche variable Beitragsbausteine. Der Grundbeitrag von 20.000 Euro gilt für Netto-Vermögen bis zu einer Höhe von 1 Milliarde Euro. Im Bereich zwischen 1 und 5 Milliarden Euro steigt er auf 30.000 Euro jährlich, darüber auf einheitlich 40.000 Euro. Die variablen Bausteine hängen grundsätzlich von der Höhe des betreuten Netto-Vermögens ab. Sie steigen nicht linear mit der Bemessungsgrundlage, sondern nach einem vielfältig abgestuften Gewichtungsschema. Die Gewichtungen hängen von der Produktkategorie (Fonds, Mandate), der Fondsart (Publikums- und Spezialfonds), dem Geschäftsfeld (Wertpapier-/Beteiligungsfonds und Sachwertefonds), dem Auflageland (Deutschland oder Ausland) und der Dienstleistung für diese Bestände ab (Administration und/oder Portfoliomanagement).

Die Höhe der Vermögen und die Zahl der Mitglieder beeinflussen allein die Verteilung der Mitgliedsbeiträge, nicht die Gesamteinnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen. Neue Mitglieder mit Stimmrecht zahlen einen einmaligen Aufnahmebeitrag, der so hoch ist wie der Grundbeitrag im Beitrittsjahr.

Mitglieder ohne Stimmrecht (Informationsmitglieder) zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von einheitlich 15.000 Euro, unabhängig von Größe, Mitarbeiterzahl und Art des Geschäfts. Ein einmaliger Aufnahmebeitrag ist nicht zu entrichten.

Ausführliche Erläuterungen finden Sie hier:

Beitragsordnung des BVI (PDF)

Mitgliederbereich

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