Vorabpauschale

Die Vorabpauschale war für viele Anleger bereits zum Jahresbeginn 2019 erstmals wirksam. Wie die Vorabpauschale funktioniert, wie sie berechnet wird und warum Anleger sie versteuern müssen, erläutert Bastian Hammer im Interview.

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Besteuerung der Fondsanlage

Entscheidend für den Erfolg der Kapitalanlage ist das Ergebnis nach Steuern. Auch wenn die Besteuerung meist durch die inländischen depotführenden Stellen eigenständig abgewickelt wird, sollten Privatanleger die wesentlichen Besonderheiten der Besteuerung von Investmentfonds kennen:

  • Die Besteuerung des Anlegers folgt grundsätzlich dem Zuflussprinzip – immer dann, wenn der Anleger Geld aus dem Fonds erhält, kommt es zu einer Besteuerung. Zu einem solchen Zufluss kommt es bei Ausschüttungen aus dem Fonds oder bei der Rückgabe bzw. Veräußerung der Fondsanteile.
  • Um die Besteuerung des Anlegers bei thesaurierenden Fonds sicherzustellen, muss auch die sogenannte Vorabpauschale besteuert werden (Erklärvideo dazu siehe unten). Mit der Vorabpauschale wird ein fiktiver Ertragszufluss unterstellt, der eine jährliche Mindestbesteuerung über die Haltedauer sicherstellen soll. Die Höhe der Vorabpauschale richtet sich nach einem jährlich neu festgelegten risikolosen Zins. Damit es für den Anleger zu keiner Doppelbesteuerung kommt, wird die Vorabpauschale bei der tatsächlichen Veräußerung vom Veräußerungsgewinn abgezogen.
  • Fonds müssen auf bestimmte inländische Erträge – z.B. Dividenden aus deutschen Aktien oder Mieterträge und Veräußerungsgewinne aus deutschen Immobilien – Steuern in Höhe von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen zahlen.
  • Anleger erhalten als Ausgleich für die Besteuerung auf Ebene des Fonds die sogenannte Teilfreistellung gewährt. Hierdurch wird ein Teil der Erträge des Anlegers (Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinn) von der Besteuerung ausgenommen. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des Fonds.
  • Aufgrund von gesetzlichen Änderungen in der Besteuerung von Investmentfonds müssen Anleger, die Anteile vor 2018 oder sogar vor 2009 erworben haben, weitere Regelungen beachten.

Häufig gestellte Fragen zur Besteuerung von Investmentfonds

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